Ergänzungsantrag Flughafen III - Ortsbeirat Rödgen

Der Ortsbeirat Rödgen beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge als Ergänzung zum Bebauungsplan GI 03/09 „Am Alten Flughafen III“, STV/1521/2019, beschließen:

Bei der Verwirklichung des Bebauungsplans GI 03/09 ist auf der A 5 vor dem Reiskirchener Dreieck aus nördlicher Richtung zur verkehrlichen Erschließung des Zielverkehrs eine Vorwegweisung - Fahrt zum Industriegebiet „Am Alten Flughafen“ über die A 480 (Nordtangente) auf die A 485 (GI Ring) bis zur Abfahrt „Ursulum“ - anzubringen, damit keine zusätzliche verkehrliche Belastung durch das geplante Logistikzentrum für den Stadtteil Rödgen entsteht. Zur Sicherstellung dieser Lenkungsmaßnahme ist die Realisierung der nachfolgenden, flankierenden Einzelmaßnahmen erforderlich.

  1. Anbringung eines Hinweisschildes an der A 5, Ausfahrt Reiskirchen mit Anzeige der Direktroute über die B49, zur K22 / L 3126 und zum Industriegebiet „Am Alten Flughafen“
  2. Mit dem Landkreis Gießen sind Verhandlungen zu führen, um die K 22 spätestens 2022 zwischen der B 49 und der L 3126 zu sanieren und mit einer Krötenuntertunnelung zu versehen.
  3. Mit dem Landkreis Gießen, Hessen-Mobil und der Bahn sind Gespräche zur Umgestaltung des Knotenpunktes L 3126, K22 und dem Bahnübergang zu führen. Hierbei sollte auch eine Änderung der Vorfahrtsreglung (L 3126 aus Richtung Rödgen) geprüft werden.
  4. Im Zuge der vorgenannten Maßnahmen ist darüber hinaus zu prüfen, ob und ab wann die Ortsdurchfahrt Rödgen für Fahrzeuge über 10 t gesperrt werden kann. Gleiches gilt für die Prüfung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Rödgen.
  5. 2019 und spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme des Logistikzentrums AAFH sind Lärmmessungen sowie Verkehrszählungen in der Ortsdurchfahrt Rödgen durchzuführen.
  6. In Ergänzung der vorgenannten Maßnahmen sollte im Zusammenwirken der Stadt mit dem Landkreis Gießen und Hessen-Mobil längerfristig die Erstellung eines Generalverkehrsplanes, der die Bebauungspläne „Am Alten Flughafen I – III“ sowie denBereich des ehemaligen Motorpool-Geländes umfasst und auch den Verkehr weiträumig über die Grenzen der Stadt Gießen hinaus berücksichtigt, verfolgt werden.

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