Ergänzungsantrag Flughafen III - Ortsbeirat Rödgen
Der Ortsbeirat Rödgen beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge als Ergänzung zum Bebauungsplan GI 03/09 „Am Alten Flughafen III“, STV/1521/2019, beschließen:
Bei der Verwirklichung des Bebauungsplans GI 03/09 ist auf der A 5 vor dem Reiskirchener Dreieck aus nördlicher Richtung zur verkehrlichen Erschließung des Zielverkehrs eine Vorwegweisung - Fahrt zum Industriegebiet „Am Alten Flughafen“ über die A 480 (Nordtangente) auf die A 485 (GI Ring) bis zur Abfahrt „Ursulum“ - anzubringen, damit keine zusätzliche verkehrliche Belastung durch das geplante Logistikzentrum für den Stadtteil Rödgen entsteht. Zur Sicherstellung dieser Lenkungsmaßnahme ist die Realisierung der nachfolgenden, flankierenden Einzelmaßnahmen erforderlich.
- Anbringung eines Hinweisschildes an der A 5, Ausfahrt Reiskirchen mit Anzeige der Direktroute über die B49, zur K22 / L 3126 und zum Industriegebiet „Am Alten Flughafen“
- Mit dem Landkreis Gießen sind Verhandlungen zu führen, um die K 22 spätestens 2022 zwischen der B 49 und der L 3126 zu sanieren und mit einer Krötenuntertunnelung zu versehen.
- Mit dem Landkreis Gießen, Hessen-Mobil und der Bahn sind Gespräche zur Umgestaltung des Knotenpunktes L 3126, K22 und dem Bahnübergang zu führen. Hierbei sollte auch eine Änderung der Vorfahrtsreglung (L 3126 aus Richtung Rödgen) geprüft werden.
- Im Zuge der vorgenannten Maßnahmen ist darüber hinaus zu prüfen, ob und ab wann die Ortsdurchfahrt Rödgen für Fahrzeuge über 10 t gesperrt werden kann. Gleiches gilt für die Prüfung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Rödgen.
- 2019 und spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme des Logistikzentrums AAFH sind Lärmmessungen sowie Verkehrszählungen in der Ortsdurchfahrt Rödgen durchzuführen.
- In Ergänzung der vorgenannten Maßnahmen sollte im Zusammenwirken der Stadt mit dem Landkreis Gießen und Hessen-Mobil längerfristig die Erstellung eines Generalverkehrsplanes, der die Bebauungspläne „Am Alten Flughafen I – III“ sowie denBereich des ehemaligen Motorpool-Geländes umfasst und auch den Verkehr weiträumig über die Grenzen der Stadt Gießen hinaus berücksichtigt, verfolgt werden.